Pestalozzistraße 8a
92648 Vohenstrauß
Telefon: 09651 654
Fax: 09651 4301
Die Erziehungsberechtigten kommen mit dem Kind persönlich zur Schulanmeldung. Die entsprechenden Informationen/Unterlagen gehen den Eltern vor der Schulanmeldung persönlich zu.
Anzumelden sind alle Kinder, die im Schulsprengel der Grundschule Vohenstrauß wohnen und im Schuljahr 2025/2026 erstmals schulpflichtig werden. Dies betrifft die Kinder, die am 30. September 2025 mindestens sechs Jahre alt sind.
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind eingeschult werden soll und teilen der Schule bis spätestens 10. April (Ausschlussfrist) schriftlich mit, wenn sie die Einschulung um ein Jahr verschieben möchten. (Korridorkinder)
Kinder, die im Oktober, November oder Dezember 2025 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden.
Im vorigen Jahr zurückgestellte Kinder sind erneut anzumelden. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. (Rücksteller)
Wenn ein Kind angemeldet werden soll, das ab 1. Januar 2020 geboren ist, muss ein schulpsychologisches Gutachten erstellt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte gern an uns.
Aktuell gibt es keine Beiträge.